HEILMASSAGE
ANNA STURM
PREISE & REFUNDIERUNGEN
Preise
In meiner Praxis steht Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt - und das ganz ohne komplizierte Preislisten.
Ganz gleich, welche Massagetechnik Sie wählen – ob Heilmassage oder gewerbliche Massage, klassische Massage, Lymphdrainage, Fußreflexzonenmassage, ... oder eine Kombination aus mehreren Methoden – der Preis richtet sich ausschließlich nach dem Zeit- und Materialaufwand.
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Das gibt Ihnen die Freiheit, sich ganz auf das zu konzentrieren, was Ihr Körper gerade braucht – ohne sich vorab auf eine bestimmte Technik festlegen zu müssen. Gemeinsam besprechen wir beim Termin, welche Behandlung für Sie aktuell am sinnvollsten ist, und gestalten die Massage individuell nach Ihren Bedürfnissen.
48,00 € brutto
Heilmassage oder
Gewerbliche Massage
30 min*
*mit oder ohne ärztliche Überweisung, beinhaltet alle angebotenen Techniken ausgenommen "Taping"
77,00 € brutto
Heilmassage oder
Gewerbliche Massage
50 min*
*mit oder ohne ärztliche Überweisung, beinhaltet alle angebotenen Techniken ausgenommen "Taping"
je nach Aufwand der Anlage pro min 1,50 €
Materialaufwand pro 10 cm 0,25 €
Kinesiologie-Taping
möglich nach Absprache und ab 45 min pro Besuch (Gruppentermine möglich und auch erwünscht)
Die Preise ergeben sich durch den Grundpreis der Massage (für eine 50 min Behandlung € 77,00) zuzüglich den individuellen Kosten für die Anfahrt & Rückfahrt.
Bei ärztlich angeordneten Hausbesuchen, wird vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ein bestimmter Anteil der Kosten rückvergütet! Mehr dazu...
Hausbesuche
nach individueller Absprache
Firmenbesuche
Was ist der Unterschied zwischen einer gewerblichen Massage und einer Heilmassage?
Heilmassage​:
Heilmassagen dürfen nur von speziell ausgebildeten Heilmasseuren durchgeführt werden – und nur auf ärztliche Verordnung. Doch was genau heißt das für Sie als Patient? Und was bedeutet das für mich als Therapeut?
Was bedeutet das für Sie als Patient?
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Heilmassagen dienen der gezielten Behandlung Ihrer Beschwerden, z. B. bei Rückenproblemen, Verspannungen, Gelenkschmerzen oder nach Operationen.
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Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, die Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt erhalten.
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Jede Behandlung wird individuell auf Ihr Krankheitsbild abgestimmt. Denn nicht jede Massagetechnik ist für jedes Problem geeignet.
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Beim Ersttermin erfolgt eine ausführliche Anamnese und Befundung der betroffenen Körperstellen. Auf dieser Basis besprechen wir gemeinsam Ihre Ziele – damit Sie wissen, wie die Therapie wirkt und was Sie erwarten können.
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Mit einer ärztlichen Zuweisung werden Teile der Behandlungskosten in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung rückerstattet (mehr Infos zu den Refundierungen finden Sie hier.).
Was bedeutet das für mich als Heilmasseurin?
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Ich bin rechtlich befugt, Massagen mit therapeutischem Zweck an kranken Menschen durchzuführen – allerdings nur mit einer gültigen ärztlichen Verordnung.
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Meine Aufgabe ist es, die passende Massagetechnik für Ihre Diagnose auszuwählen – basierend auf meiner Ausbildung in unterschiedlichen medizinischen Massageformen.
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Ich nehme mir beim Erstgespräch Zeit für eine gründliche Anamnese und Befunderhebung, um Ihre Beschwerden ganzheitlich zu verstehen.
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In Zusammenarbeit mit Ihnen lege ich ein konkretes Therapieziel fest. So entsteht eine Behandlung, die individuell auf Sie abgestimmt ist – und von beiden Seiten getragen wird.
Gewerbliche Massage:
Nicht jede Massage muss medizinisch sein – manchmal geht es einfach nur darum, sich besser zu fühlen, Verspannungen zu lösen und neue Energie zu tanken. In diesem Fall handelt es sich um eine gewerbliche Massage. Doch was genau heißt das für Sie – und für mich als Masseur?
Was bedeutet das für Sie als Patient?
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Gewerbliche Massagen dienen der Entspannung, Regeneration und dem allgemeinen Wohlbefinden. Sie sind nicht an eine ärztliche Verordnung gebunden und können jederzeit in Anspruch genommen werden.
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Ob nach einem langen Arbeitstag, bei allgemeinem Stress, zur Prävention oder einfach als kleine Auszeit zwischendurch – Sie entscheiden, wann und wie oft Sie sich eine Massage gönnen.
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Die Behandlung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – z. B. zur Lockerung verspannter Muskulatur, Förderung der Durchblutung oder einfach zum Abschalten.
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Es handelt sich nicht um eine medizinische Therapie, daher werden die Kosten von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Was bedeutet das für mich als gewerbliche Masseurin?
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Als gewerblicher Masseur biete ich Massagen an, die dem Wohlbefinden dienen, jedoch keine medizinische Diagnose oder ärztliche Verordnung voraussetzen.
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Ich stimme jede Behandlung individuell auf Ihre Wünsche und körperlichen Bedürfnisse ab – ob sanft und beruhigend oder kräftig und aktivierend.
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Mein Ziel ist es, Ihnen eine spürbare Erleichterung und mehr Körperbewusstsein zu vermitteln.
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Dabei arbeite ich mit bewährten klassischen und modernen Massagegriffen, kombiniert mit einem Gespür für das, was Ihr Körper gerade braucht.
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Ich nehme mir Zeit für ein kurzes Vorgespräch, um Ihre Erwartungen zu verstehen – und die Massage so zu gestalten, dass sie genau zu Ihrem momentanen Zustand passt.

Refundierungen für Heilmassagen
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Heilmassage verordnet, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (Pflichtversicherung) oder privaten Zusatzversicherung einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet bekommen.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
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Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung für Heilmassage (z. B. „10x Heilmassage à 20 Minuten“).
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Diese bringen Sie zum Ersttermin mit oder reichen sie vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein (abhängig von der Versicherung).
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Nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie von mir eine Honorarnote mit allen erforderlichen Angaben.
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Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer zuständigen Gesundheitskasse ein.
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Je nach Kasse wird Ihnen ein Teilbetrag pro Behandlungseinheit rückerstattet.
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Wie viel wird rückerstattet?
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich und richtet sich nach deren aktuellen Tarifen. Bitte beachten Sie, dass die Kostenrückerstattung für Heilmassagen bei mir als Wahltherapeutin in der Regel geringer ausfällt als bei Therapeuten mit Kassenverträgen.
Damit Sie einen besseren Überblick haben, habe ich für Sie die derzeit gültigen Rückerstattungsbeträge (Stand: 01.01.2025) der gängigsten österreichischen Sozialversicherungsträger übersichtlich zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Beträge ändern können und keine Garantie für die Rückvergütung besteht!
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Die nachstehenden Beträge der Kostenvergütung können pro Sitzung rückerstattet werden. In der Regel gibt es für kürzere Behandlungen als jene, die angegeben wurden keine Kostenrückerstattung. Für Behandlungen, die länger als die angegebene Mindestbehandlungszeit dauern, wird über den festgesetzten Betrag hinaus, keine weitere Vergütung geleistet (Deckelung).
Kostenrückerstattung für Versicherte bei der ÖGK
Manuelle Heilmassage 10 min
Manuelle Heilmassage 20 min
Bindegewebsmassage 20 min
Manuelle Lymphdrainage (bei primären und sekundären Lymphödemen) 30 min
Manuelle Lymphdrainage (bei primären und sekundären Lymphödemen) 45 min
Ärztlich verordneter Hausbesuch
€ 5,40
€ 10,60
€ 4,80
€ 11,20
€ 16,90
€ 21,20
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Kostenrückerstattung für Versicherte bei der SVS
Manuelle Heilmassage Mindestdauer 15-20 min
Bindegewebsmassage
Manuelle Lymphdrainage (bei primären und sekundären Lymphödemen) mind. 50 min
Manuelle Lymphdrainage Mindestdauer 30 min
Medizinisch notwendiger Hausbesuch
€ 5,31
€ 15,47
€ 15,47
€ 9,29
€ 14,17​
Kostenrückerstattung für Versicherte bei der BVAEB
Manuelle Heilmassage Mindestdauer 10 min
Manuelle Heilmassage Mindestdauer 20 min
Bindegewebsmassage
Manuelle Lymphdrainage (bei primären und sekundären Lymphödemen) mind. 30 min
Manuelle Lymphdrainage (bei primären und sekundären Lymphödemen) mind. 45 min
Medizinisch notwendiger Hausbesuch
€ 5,70
€ 11,20
€ 5,30
€ 11,90
€ 17,70​
€ 22,20
Kostenrückerstattung für Versicherte bei der LKUF
Manuelle Massagen und Lymphdrainagen bei einem gewerblichen Masseur oder Heilmasseur (allerdings mit ärztlicher Verschreibung) maximal pro Sitzung
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maximale pauschale Höchstvergütung pro Kalenderjahr
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€ 38,00
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€ 380,00
​​Der Anspruch gilt sowohl für Hauptversicherte, als auch für anspruchsberechtigte GattInnen, anspruchsberechtigte eingetragene PartnerInnen und anspruchsberechtigte LebensgefährtInnen bis zur pauschalen Höchstvergütung pro Kalenderjahr Grundvoraussetzung ist eine vorherige ärztliche Verschreibung.
Kostenrückerstattung für Versicherte bei der KFL
KFL-versicherte Personen haben die Möglichkeit, jährlich bis zu € 350,00 für medizinisch verordnete Massagen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Überweisung, auf der die Notwendigkeit der Behandlung vermerkt ist.
Bitte beachten Sie:
Kosten, die über den Betrag von € 350,00 pro Kalenderjahr hinausgehen, werden nicht von der KFL erstattet und sind selbst zu tragen.
€ 350,00
Kostenrückerstattung für Versicherte bei der KFG
​€ 380,00
Als hauptversicherte Person bei der KFG haben Sie Anspruch auf eine jährliche Kostenrückerstattung von bis zu € 380,- für medizinisch verordnete Massagen.
Voraussetzung ist eine ärztliche Überweisung mit Diagnose, aus der die Notwendigkeit der Massagebehandlung eindeutig hervorgeht.
Bitte beachten Sie:
Eine Rückerstattung über € 380,- pro Kalenderjahr hinaus ist nicht möglich. Der Zuschuss gilt ausschließlich für Hauptversicherte.
Kostenrückerstattung bei privaten Zusatzversicherungen
Wenn Sie über eine private Zusatzkrankenversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Teil oder sogar die gesamten Kosten für Massagen rückerstattet werden.
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Da die Leistungsbedingungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, bitten ich Sie, direkt mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen, um den genauen Umfang der Kostenübernahme zu klären.
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Bitte beachten Sie:
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Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch – eine individuelle Rücksprache mit Ihrem Versicherungsanbieter ist erforderlich.
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Ich empfehle, alle relevanten Unterlagen wie ärztliche Überweisung und Zahlungsbelege aufzubewahren, um die Abwicklung zu erleichtern.



